Wann wird eine Abstammungsüberprüfung durchgeführt?
1. Bei Fohlen der Rasse Islandpferd ist die Abstammungsüberprüfung seit dem 01.01.2020 Pflicht.
2. Alle Embryotransfer-Fohlen werden überprüft.
3. Für Fohlen aller Rassen wird eine Abstammungsüberprüfung durchgeführt, wenn Unklarheiten bei der Geburtsmeldung auftreten oder diese vom Züchter/ Besitzer gewünscht wird.
4. Bei Stuten wird, soweit noch nicht vorhanden, mit der Eintragung eine Überprüfung der Abstammung durchgeführt.
4. Für Hengste ist die bestätigte Abstammungsüberprüfung Voraussetzung für die Eintragung ins Hengstbuch 1 oder 2.
Stand 24.02.2020