Sehr geehrte Mitglieder,
aufgrund nicht oder verspätet eingereichter Deckmeldungen kommt es immer wieder zu Problemen und Verzögerungen bei der Bearbeitung der Fohlenmeldungen.
Fohlengeburten können nur dann über ZuchtOnline gemeldet werden, wenn eine Bedeckung für die Mutterstute erfasst wurde. Daher möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:
Hinweis für die Hengsthalter
Das Bedeckungsjahr 2024 neigt sich dem Ende zu und wir möchten Sie an die fristgerechte Abgabe der Decklisten erinnern (Stichtag 01. Oktober).
Die Decklisten können uns per Mail oder per Post zugesandt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Decklisten vollständig ausgefüllt sind.
Für Hengsthalter, die die Bedeckungen Online über das Portal „Deckmeldungen“erfassen endet die Abgabefrist am 31. Dezember.
Bitte denken Sie dran die Decklisten nach der vollständigen Erfassung freizugeben, erst dann können diese weiterverarbeitet werden.
Für nicht eingereichte Decklisten wird eine Gebühr von 11 € erhoben. Bei nicht gemeldeten Bedeckungen wird zudem eine Abstammungsüberprüfung des Fohlens zu Lasten des Hengsthalters angeordnet.
Hinweis für die Stutenbesitzer
Sollten Sie Hengste auswärtiger Verbände genutzt haben bitten wir Sie, die Deck- oder Besamungsbescheinigung bis zum 31. Dezember im Originaleinzureichen.
Nach der Bearbeitung in der Geschäftsstelle können Sie dann auch die Geburten dieser Fohlen über das Portal „ZuchtOnline“ melden, auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne ein Formular für die Geburtsmeldung zu.
Bitte melden Sie die Geburt des Fohlens möglichst unverzüglich und nicht erst kurz vor dem Registrierungstermin, das erleichtert die Arbeit in der Geschäftsstelle deutlich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Ihr Team vom Pferdestammbuch