Münster: Anlässlich der diesjährigen Jahrestagung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung gab es viele Beschlüsse in Sport und Zucht. Aus Sicht des Pferdestammbuchs hier die wichtigsten Entscheidungen:
Herpesimpfung künftig bei züchterischen Bundesveranstaltungen empfohlen
Der Beirat Zucht hat sich auf gemeinsame Regelungen zur Herpes-Impfung verständigt. Anders als im Sport wird ab dem kommenden Jahr bei von der FN durchgeführten Leistungsprüfungen, Bundesveranstaltungen und FN-Bundeschauen, bei denen Pferde und Ponys eingestallt werden, eine Impfpflicht ebenso empfohlen wie bei Veranstaltungen der Zuchtverbände. Verpflichtend ist 2023 die Herpes-Impfung allerdings bei Reitpferdehengsten im Rahmen der Hengstleistungsprüfung.
Einheitliche Prämienvergabe bei Ponys, Kleinpferden und Spezialrassen
In Münster einigten sich die Vertreter der Ponys, Kleinpferde und Spezialrassen auf die Einführung einer einheitlichen Prämienvergabe für Hengste und Stuten. Ausnahmen gelten lediglich bei den Rassen Islandpferd, Schwarzwälder und Süddeutsches Kaltblut, Friesenpferde und American Quarter Horse. Vergeben werden bei Hengsten die Titel FN-Bundesprämienhengst (B.Pr.H.), Leistungshengst (LH), Prämienhengst (Pr.H.) und Elitehengst (Elite), bei den Stuten sind es entsprechend die Titel Leistungsstute (LS), Prämienstute (Pr.St.) und Elite-Stute (Elite). Bei den Stuten gibt es darüber hinaus die Möglichkeit für Verbände eigenständig die Titel Verbandsprämienstute (Verb.Pr.St.) und Staatsprämienstute (St.Pr.St.) gemäß den Richtlinien der Bundesländer zu vergeben. Die Vergabe der Elite-Titel ist abhängig von der Leistung der Nachkommen, diese wird nach Punkten bewertet. Für einen Nachkommen mit dem Titel „FN-Bundesprämienhengst“ werden beispielsweise vier Punkte angerechnet, ein gekörter Hengst bei einem FN-Mitgliedszuchtverband bringt drei Punkte. Für den Erhalt des Elitestatus sind mindestens zehn Punkte erforderlich.
Neue Eintragungsbestimmungen bei Shetland Ponys
Da die im Jahr 1998 mit dem Ursprungszuchtbuch und den entsprechenden Ministerien abgesprochenen Regeln zur Eintragung des Shetland Ponys nicht mehr vom Ursprungszuchtbuch akzeptiert werden, gelten ab dem Jahr 2022 geänderte Eintragungsregeln für die Shetland Ponys. Das bedeutet, dass ab 2022 nur noch solche Ponys als Shetland Ponys bezeichnet und ins Zuchtbuch eingetragen werden dürfen, die selbst sowie alle verfügbaren Generationen davor ohne Tigerfärbung und ohne fremde Rasse sind. Alle übrigen Ponys werden Deutsche Part-Bred Shetland Ponys. Die bisher mit dem Ursprungszuchtbuch vereinbarte Aufstiegsregelung für Ponys der Jahrgänge 2004 und früher ist somit nicht mehr gültig, es muss rückwirkend eine Umsortierung der betroffenen Ponys ins Zuchtbuch Deutsche Part-Bred-Ponys vorgenommen werden. „Es ist leider trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, das Ursprungszuchtbuch der Rasse Shetland Pony, die Shetland Pony Stud-Book Society (SPSBS) davon zu überzeugen, an der 1998 getroffenen Regelung festzuhalten“, sagte Dr. Klaus Miesner. Die neue Regelung zieht auch eine Änderung bei der Ausstellung der Abstammungsnachweise bei den Deutsche Part-Bred-Shetland Ponys nach sich: Die Fohlen bekommen nicht nur dann einen Abstammungsnachweis, wenn der Vater im Jahr der Bedeckung oder spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens nicht nur im Hengstbuch I eingetragen ist, sondern auch, wenn er ins Hengstbuch II und die Mutter in das Stutbuch I oder Stutbuch II eingetragen ist.
Einheitliche Mindestnote bei Islandpferden
Zwei Änderungen wurden für Islandpferde beschlossen. Bei der Materialbeurteilung von Hengsten muss ab 2023 neben zwei Materialrichtern des IPZV (Islandpferde-Reiter- und Züchterverband) nun auch zusätzlich ein Zuchtleiter oder ein Beauftragter eines FN-Mitgliedszuchtverbandes anwesend sein, damit ein Hengst gekört werden kann. Zudem werden ab sofort Vier- und Fünfgänger mit einer einheitlichen Mindestnote bei einer Materialprüfung für gerittene Pferde nach FIZO in das Prämienbuch eingetragen. Bei den Hengsten gilt nun die Mindestnote von 8,2 für die Eintragung in das Hengstbuch I - Prämienbuch und bei den Stuten die Mindestnote von 8,0. Für die Eintragung in das Hengstbuch 1 brauchen die Hengste nun nur noch die Absolvierung einer FIZO-Prüfung, denn die Mindestnote wurde gestrichen. Die FIZO ist die Islandpferde-Zuchtordnung der Föderation Europäischer Islandpferde Freunde (FEIF).
DEJ