Fristverlängerung für neues "Outfit"
Mit Schreiben vom 24. Juni hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigt, dass die obersten Veterinärbehörden den für die Umsetzung der neuen Equidenpassverordnung angesetzten Termin (1. Juli 2016) ausgesetzt haben. Grund hierfür ist die vom BMEL an das Bundeskriminalamt (BKA) gestellte Frage, ob die Fälschungssicherheit der Pässe durch das Laminieren bestimmter Pass-Seiten oder durch die Nutzung von Sicherheitspapier mit Hologramm vergleichbar ist. Das BKA hat daraufhin auf mögliche weitere Alternativen verwiesen, so dass die Klärung, wie nun der Pass demnächst auszusehen hat, noch andauert.
Es ist davon auszugehen, dass der Fohlenjahrgang 2016 mit der bisherigen Passform ausgestattet wird.
DEJ